Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren ist das richtige Insolvenzverfahren für Personen, die selbstständig täig sind oder selbstständig tätig waren und mehr als 19 Gläubiger oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben. Wird das Regelinsovenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person mit dem Ziel der Restschuldbefreiung eröffnet, unterscheidet sich das Verfahren nur unwesentlich von dem des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

 

Vorteil des Regelinsolvenzverfahrens ist, dass im Vorfeld kein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Insolvenzgläubigern versucht werden muss. Der Antrag kann bei Feststellung der Zahlungsunfähigkeit umgehend gestellt werden. Das Insolvenzverfahren wird in der Regel kurzfristig eröffnet. Wird der Insolvenzantrag mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung verbunden, kann in beiden Verfahren nach Ablauf von 6 Jahren Restschuldbefreiung, d.h. Befreiung von der Schuldenlast erreicht werden.

 

Für weiterhin selbstständig tätige natürliche Personen ist es wichtig zu wissen, dass das Insolvenzverfahren in den meisten Fällen der Fortführung der selbstständigen Tätigkeit nicht im Wege steht.