Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens

Erteilung der Restschuldbefreiung

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
  • Insolvenzverfahren
  • "Wohlverhaltensperiode"
  • Restschuldbefreiung - wird 6 Jahre nach Insolvenzverfahrenseröffnung erteilt, wenn der Schuldner seinen Wohlverhaltenspflichten nachgekommen ist.

Regelinsolvenzverfahren

 Für natürliche Personen, die

  • eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder
  • ehemals selbstständig tätig waren und mehr als 19 Gläubiger oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.

 

Verbraucherinsolvenzverfahren

 Für natürliche Personen, die

  • keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder
  • ehemals selbstständig tätig waren und weniger als 19 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.

 

 

 

 

Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens
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Rechtsauskünfte

(kostenpflichtig) 

Tel.: 09001-110103
(€ 1,99/Min.)