Privatinsolvenz sichert Kindesunterhalt

Unterhaltsschuldner können zur Insolvenzantragstellung verpflichtet sein: Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH zum Unterhaltsrecht sind Unterhaltsschuldner verpflichtet, den laufenden Kindesunterhalt gegebenenfalls durch die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zu sichern.

(BGH am 24.Februar 2005, Az.: XII ZR 114/03)

 

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