Pfändbares Einkommen
Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2011 erhöht.
Die aktuellen Pfändungsgrenzen finden Sie unter dem angefügten Link beim BMJ.
Entgeltumwandlung im Restschuldbefreiungsverfahren
Eine nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Entgeltumwandlung durch Abschluss einer Direktversicherung, mindert nicht das pfändbare Einkommen, das an den Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren abzuführen ist. An den Treuhänder wurde bereits vor Eröffnung des Verfahrens abgetreten, so dass der Schuldner im Lauf der Abtretungsphase hinsichtlich des pfändbaren Einkommens nicht mehr verfügungsbefugt ist.
BAG, Urteil vom 30.07.2008 , 10 AZR 459/07
Schuldnerschutz bei eheähnlicher Gemeinschaft
Bei Verpflichtung aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Stiefkindern ist § 850f ZPO analog anzuwenden, um die Sicherung des individuellen notwendigen Bedarfs sicherzustellen.
OLG Frankfurt Main, Az. 24 U 146/07