Selbstständige Tätigkeit trotz Insolvenz
Kann eine selbstständige Tätigkeit trotz Insolvenzantragstellung fortgesetzt werden?
Eine selbstständige Tätigkeit kann in den meisten Fällen auch im laufenden Insolvenzverfahren fortgesetzt werden. Jedenfalls dann, wenn kein maßgebliches Betriebsvermögen vorhanden ist, wenn keine Gewerbeuntersagung vorliegt und wenn keine maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften die fortgesetzte spezielle selbstständige Tätigkeit untersagen. (z.B. für den Fall des Versicherungsvermittlers, dessen Zulassung entzogen wird, wenn unklare Vermögensverhältnisse bzw. Insolvenz gegeben ist)
Arbeitslosigkeit/Krankheit/Kindererziehung und Restschuldbefreiung
Ist die Vollzeiterwerbstätigkeit unbedingte Voraussetzung für die Restschuldbefreiung?
Nein. Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist zwar grundsätzlich an die Ausüberung einer "angemessenen Erwerbstätigkeit" gebunden, worunter in der Regel eine Vollzeiterwerbstätigkeit im erlernten Beruf zu verstehen ist. Sollte die Ausübung einer solche Tätigkeit jedoch aus wichtigem Grund, z.B. Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Krankheit, nicht möglich sein, so kann Restschuldbefreiung trotzdem gewährt werden, da auch eine verringerte oder gar keine Erwerbstätigkeit unter den besonderen Umständen alös "angemessen" im Sinne des Gesetzes zu betrachten ist.