Dauer der Restschuldbefreiung
Eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre, ist in Insolvenzverfahren die nach dem 01. Dezember 2001 eröffnet worden sind, nicht mehr möglich. D.h. Die Restschuldbefreiungsphase beträgt seit dem 01.12.2001 für alle Verfahren 6 Jahre vom Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung.